Antikorruption
INTERNES ANTIKORRUPTIONS
PROGRAMM
ZIEL
Das allgemeine Ziel des internen Antikorruptionsprogramms (IAP) des Konzerns besteht darin, kontinuierliche Maßnahmen zu ergreifen, um das Kontroll- und Managementsystem um Vorkehrungen zu erweitern, die das Entstehen eines möglicherweise korrupten Umfelds so weit wie möglich verhindern.
Im Wesentlichen liegt das Ziel des IAP darin, in den verschiedenen Konzernabteilungen Bereiche mit möglichem Korruptionspotenzial zu ermitteln, diesbezüglich die größten Korruptionsrisiken zu bestimmen sowie nach Bewertung der einschlägigen Kontroll- und Managementmechanismen auf ihre Verankerung in der internen Dokumentation Korrekturmaßnahmen zur Stärkung dieser Mechanismen einzurichten.
Die Unterziele des IAP des Konzerns umfassen:
- Verringerung der Beweggründe für Mitarbeiter, sich an Korruption zu beteiligen, und Erhöhung der Wahrscheinlichkeit ihrer Entdeckung
Korruptionsprävention durch Erhöhung der Wahrscheinlichkeit ihrer Entdeckung - Einrichtung von effektiven Kontrollmechanismen und Sicherstellung einer wirksamen Aufdeckung von Korruption
- Minimierung der Verluste durch Korruption und Verhinderung einer Wiederholung von ähnlichen Korruptionsszenarien
- Optimierung des IAP des Konzerns und Ermöglichung der Koordination von Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung
Das IAP ist keine einmalige Maßnahme. Es handelt sich um ein Mittel zur Korruptionsbekämpfung, das an die Situation und gewonnenen Erkenntnisse angepasst und auf dieser Grundlage in operativer Hinsicht aktualisiert werden muss.
VORWORT
Der Begriff Korruption stammt von dem lateinischen Wort corrumpere, das in etwa „beeinträchtigen“, „brechen“, „schwächen“, „verunstalten“ oder „bestechen“ bedeutet. Unter Korruption versteht man im Allgemeinen den Machtmissbrauch von Personen in öffentlichen Funktionen, der darauf abzielt, unangemessene Vorteile zum Zwecke der privaten Bereicherung zu erwirken. Sie äußert sich üblicherweise in der Form von Bestechung. Im weiteren Sinne des Wortes umfasst Korruption alle Verhaltensweisen von Amtsträgern und Mitarbeitern, die von ihren offiziell festgelegten Pflichten abweichen und darauf abzielen, durch die ihnen übertragene Macht private finanzielle oder statusbezogene Vorteile zu erwirken.
Korruption ist ein gefährliches soziales Phänomen, das der Gesellschaft erheblichen wirtschaftlichen und moralischen Schaden zufügt. In der Präambel des Strafrechtsübereinkommens über Korruption wird betont, dass Korruption eine Bedrohung der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie und der Menschenrechte darstellt, die Grundsätze verantwortungsbewussten staatlichen Handelns, der Billigkeit und der sozialen Gerechtigkeit untergräbt, den Wettbewerb verzerrt, die wirtschaftliche Entwicklung behindert und die Stabilität der demokratischen Institutionen und die sittlichen Grundlagen der Gesellschaft gefährdet. Als Mitgliedstaat des Europarates hat die Tschechische Republik dieses Übereinkommen ratifiziert.
Korruption innerhalb des Konzerns kann insbesondere in Abteilungen mit Entscheidungsbefugnissen auftreten, die einen besonderen Einfluss auf den Einkauf von Materialien und Dienstleistungen, die Zuweisung von Hilfsmitteln, den Verkauf von Vermögenswerten oder die Personalbeschaffung haben können. Bei Personen mit Zugang zu wichtigen Informationen, die aufgrund ihrer Rolle innerhalb des Konzerns Entscheidungsprozesse beeinflussen können, sei es in einer direkten Berichtslinie mit Weisungsbefugnis oder entlang einer Berichtslinie innerhalb einer Rollenhierarchie mit zugehörigen Kontakten, kann ein Risiko von Korruption bestehen.
SCHAFFUNG UND FÖRDERUNG EINES KLIMAS DER KORRUPTIONSBEKÄMPFUNG
Einer der Grundpfeiler des IAP besteht darin, im Konzern ein Umfeld der Korruptionsbekämpfung zu schaffen und zu fördern. Die wichtigsten Instrumente für den Aufbau eines solchen Umfelds sind die Sensibilisierung, Stärkung der moralischen Integrität der Mitarbeiter, aktive Förderung von ethischen Grundsätzen, Überprüfung ihrer Einhaltung und Einrichtung eines zuverlässigen Mechanismus für die Meldung von vermuteter Korruption.
FÖRDERUNG EINER ANTIKORRUPTIONSHALTUNG DURCH FÜHRUNGSKRÄFTE
Eine Antikorruptionshaltung bedeutet neben Integrität die Einhaltung von gesetzlichen und internen Vorschriften, die Herausstellung der Bedeutung des Schutzes von Konzern- und Staatsvermögen, die Unterstreichung der Bedeutung der Existenz und Einhaltung von ethischen Grundsätzen bei der Arbeit, die Förderung der Korruptionsbekämpfung und die Betonung der Untersuchung von vermuteter Korruption sowie die Ergreifung von geeigneten Maßnahmen für den Fall, dass der untersuchte Sachverhalt festgestellt wird.
Eine der wichtigsten empfohlenen Formen zur Förderung der Korruptionsbekämpfung ist das aktive Verhalten von Führungskräften bei Schulungen zu Antikorruptionsthemen. In diesen Situationen können Mitarbeiter das Antikorruptionsverhalten der Führungskräfte erleben bzw. bestimmte Fälle aus der Praxis der Organisation kennenlernen, einschließlich deren Lösung und Ausgang.
AUFGABEN
- Aktiv eine Antikorruptionshaltung am Arbeitsplatz fördern.
- Verantwortung: alle Führungskräfte
- Zeitpunkt: kontinuierlich, dauerhaft
Die Situation bezüglich Korruption am Arbeitsplatz mit unterstellten Mitarbeitern bei Besprechungen auf allen Managementebenen bewerten. Unterstellte Mitarbeiter über Korruptionsfälle am Arbeitsplatz, die im vorangegangenen Zeitraum erfasst wurden, informieren. Lösungen und Ergebnisse vorstellen.
- Verantwortung: alle Führungskräfte
- Zeitpunkt: kontinuierlich, dauerhaft
Die Untersuchung von vermuteter Korruption herausstellen und angemessene Maßnahmen ergreifen, falls der untersuchte Sachverhalt festgestellt wird.
- Verantwortung: alle Führungskräfte
- Zeitpunkt: kontinuierlich, dauerhaft
ETHIKKODEX DER KORRUPTIONSBEKÄMPFUNG
Gültig ab 1. Januar 2019
Genehmigt durch: Mgr. Petr Dvořák, Direktor
VORWORT
Der Ethikkodex der Korruptionsbekämpfung (der Kodex) baut auf den Verhaltensstandards für Mitarbeiter bei Budějovický Budvar, národní podnik (der Konzern) auf und bezieht sich auf Interessenkonflikte, die Bereitstellung und Annahme von Geschenken, Amtsmissbrauch bzw. den Kampf gegen Korruption und Bestechung, wie es das Arbeitsgesetzbuch, sonstige anwendbare Rechtsvorschriften, interne Bestimmungen des Konzerns und elementare Anstandsregeln vorsehen.
Der Zweck des Kodex besteht darin, die von den Konzernmitarbeitern hinsichtlich des Konzerns, Kunden und Kollegen geforderten Verhaltensnormen zu fördern und ein Umfeld zu schaffen, das sich Korruption widersetzen kann.
ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE
- Mitarbeiter müssen ihre Arbeit in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und internen Bestimmungen erledigen und die Anweisungen zur Durchführung von Arbeiten befolgen. Mitarbeiter haben die Konzernziele, -konzepte und -prioritäten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu respektieren.
- Mitarbeiter müssen ihre Arbeit auf einem hohen fachlichen Niveau erledigen, das sie vertiefen, weiterentwickeln und ergänzen müssen. Mitarbeiter müssen die Entwicklungen auf ihrem Gebiet verfolgen.
- Mitarbeiter haben das Know-how und die Erfahrung anderer Fachkräfte zu respektieren und diese für ihre berufliche Weiterentwicklung effektiv zu nutzen. Sie müssen ein kooperatives und freundliches Umfeld schaffen, auf die Entwicklung von Beziehungen achten und gegenseitige Offenheit und Hilfsbereitschaft fördern.
- Mitarbeiter müssen einen fairen Umgang mit anderen Mitarbeitern, Kunden, Konzernpartnern und Privatpersonen pflegen.
- Mitarbeiter müssen sich bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben professionell und unparteiisch verhalten und dürfen keine persönlichen Vorteile anstreben, damit der gute Ruf und die Glaubwürdigkeit des Konzerns gewahrt werden.
- Wenn sie im Namen des Konzerns handeln und diesen vertreten, müssen Mitarbeiter stets im Einklang mit den Gesetzen, den Maßstäben von Anstand und den Regeln der Etikette handeln.
ARTIKEL 2
Interessenkonflikte
- Mitarbeiter müssen Situationen vermeiden, die zu einem Konflikt zwischen ihren persönlichen Interessen und ihrer Rolle als Mitarbeiter führen könnten. Persönliche Interessen bezeichnen mögliche Vorteile für Mitarbeiter, ihnen nahestehende Menschen und natürliche oder juristische Personen, zu denen sie eine persönliche, geschäftliche, professionelle oder politische Beziehung haben.
- Mitarbeiter dürfen an keinen Aktivitäten teilnehmen, die mit der ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer Aufgaben nicht vereinbar sind oder diese einschränken. Wenn sie nicht sicher sind, ob die Aktivitäten mit der Wahrnehmung ihrer Aufgaben vereinbar sind, müssen sie dies mit ihrem unmittelbaren Vorgesetzten besprechen.
ARTIKEL 3 3
Amtsmissbrauch
- Mitarbeiter dürfen sich selbst oder anderen durch ihre Position oder Informationen, von denen sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben beim Konzern Kenntnis erhalten, keine persönlichen Vorteile verschaffen. Sie dürfen nicht versuchen, durch Missbrauch ihrer Position für private Zwecke Einfluss auf eine andere Person oder Einrichtung zu nehmen. Sie sind verpflichtet, Interessenkonflikte und Situationen zu vermeiden, die zu einem vermuteten Interessenkonflikt führen könnten.
- Mitarbeiter dürfen niemanden wissentlich irreführen.
- Mitarbeiter dürfen im Zusammenhang mit ihrer Arbeit keine Vorzugsleistungen oder sonstigen Vorteile anbieten oder gewähren.
ARTIKEL 4 4
Umgang mit anvertrauten Mitteln
- Mitarbeiter haben mit den ihnen anvertrauten Ressourcen effizient und wirtschaftlich umzugehen. Sie müssen die ihnen anvertrauten finanziellen Ressourcen und Geräte so wirtschaftlich wie möglich nutzen.
ARTIKEL 5
Vertraulichkeit und Information der Öffentlichkeit
- Mitarbeiter müssen die Vertraulichkeit von Fakten wahren, von denen sie in Verbindung mit der Wahrnehmung ihrer Aufgaben erfahren und deren Offenlegung den Aktivitäten des Konzerns schaden oder sie gefährden könnte. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Fakten, die sich auf vermutete Korruption beziehen.
- Mitarbeiter müssen die Vertraulichkeit von sämtlichen Daten wahren, von denen sie durch die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erfahren, insbesondere von personenbezogenen Daten oder geheimen Informationen, es sei denn, sie sind davon entbunden.
- Informationen über den Erfolg des Konzerns sowie andere Informationen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, müssen von einem zuständigen Mitarbeiter im Namen des Unternehmens bekannt gegeben werden.
ARTIKEL 6
Geschenke und sonstige Angebote
- Mitarbeiter dürfen keine Geschenke, Zuwendungen, Gefälligkeiten oder sonstigen Leistungen annehmen, die ihre Entscheidungsfindung beeinflussen, die professionelle Vorgehensweise der Mitarbeiter beeinträchtigen oder als Belohnung für Aufgaben angesehen werden könnten, die Teil ihrer Stellenbeschreibung sind. Mitarbeiter dürfen weder direkt noch indirekt Tätigkeiten ausüben, die als Forderung oder Annahme von Leistungen zu ihrer eigenen Bereicherung oder zu ihrem eigenen Nutzen ausgelegt werden könnten.
- Mitarbeiter sind jederzeit verpflichtet, Geschenke (mit Ausnahme von Geschenken nach Punkt 3 dieses Artikels) und Mittel in beliebiger Höhe und Währung abzulehnen.
- Geschenke und sonstige Objekte im Rahmen der Etikette (z. B. kleine Werbeartikel, Blumen, Bücher und sonstige gedruckte Dokumente), deren Zweck und Wert in einem angemessenen Verhältnis stehen und die im Zuge der offiziellen Geschäftsgepflogenheiten überreicht werden, gelten nicht als Bestechung. Bei jeglichen Zweifeln an der Art und dem Wert eines Geschenks müssen Mitarbeiter ihren direkten Vorgesetzten informieren.
- Wenn der Wert eines Geschenks oder sonstigen Objekts nach dem vorstehenden Absatz dieses Artikels (einschließlich kleiner wiederholter Geschenke oder anderer Objekte desselben Schenkers oder zum selben Zweck in kurzer Zeit) den Gesamtwert von 500 CZK übersteigt, müssen Mitarbeiter die Annahme dieses Geschenks oder Objekts (zusammen als das Geschenk bezeichnet) erfassen. Die Aufzeichnung muss den/die Vornamen und Nachnamen des/der Schenker/s, eine Beschreibung des Geschenks, den Grund für das Geschenk und das Datum, zu dem es überreicht wurde, enthalten. Ein Beispiel einer Aufzeichnung über die Annahme eines Geschenks ist in Anhang 1 enthalten. Die unterschriebene Aufzeichnung muss dann vom Mitarbeiter an die Konzernzentrale übermittelt werden, wo die Aufzeichnungen gespeichert und verwaltet werden.
- Jegliches korruptes Verhalten bzw. jeglicher Verdacht auf korruptes Verhalten, von dem Mitarbeiter glaubhaft Kenntnis erlangen, muss dem unmittelbaren Vorgesetzten oder einer Strafverfolgungsbehörde gemeldet werden. Mitarbeiter müssen ihren unmittelbaren Vorgesetzten sofort benachrichtigen, wenn ihnen ein unzulässiger Vorteil angeboten wird oder sie einen unzulässigen Vorteil erhalten.
- Wenn Mitarbeiter mit Verhaltensweisen rechnen, die das Risiko von Korruption oder Betrug bergen, müssen sie Besprechungen in Anwesenheit von mindestens einem Kollegen abhalten. Mitarbeiter müssen diese Besprechungen aufzeichnen, wobei sie die Vor- und Nachnamen der Personen, mit denen sie zu tun hatten, die Vor- und Nachnamen anderer Personen, die an den Besprechungen teilgenommen haben, sowie die Beschreibung und den Grund, aus dem sie ein Risiko von Korruption oder Betrug sehen, angeben müssen. Diese Aufzeichnungen müssen sie ihrem unmittelbaren Vorgesetzten übergeben. Der unmittelbare Vorgesetzte hat diese Aufzeichnungen zu überprüfen. Wenn der unmittelbare Vorgesetzte feststellt, dass das Verhalten zu einer Straftat führen könnte, sind die Strafverfolgungsbehörden zu informieren.
ARTIKEL 7
Ethikausschuss
- Als Beratungsgremium für den Direktor des Konzerns wird ein Ethikausschuss eingerichtet.
- Der Ethikausschuss (der Ausschuss) erörtert das vermutete unangemessene Verhalten innerhalb des Konzerns, bewertet die Einhaltung des Kodex durch Mitarbeiter und schlägt weitere Maßnahmen vor, wenn festgestellt wird, dass unangemessenes Verhalten vorliegt, es sei denn, das Verfahren ist durch andere Gesetze oder interne Bestimmungen geregelt.
- Der Ausschuss hat aus drei Mitgliedern zu bestehen (einem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern), die vom Direktor des Konzerns aus den Konzernmitarbeitern ernannt werden.
- Im Zuge der Untersuchung hat der Ausschuss stets den betroffenen Mitarbeiter um eine Stellungnahme zu bitten. Wenn der betroffene Mitarbeiter ein Mitglied des Ausschusses ist, darf er mit Ausnahme der Stellungnahme nicht an den Besprechungen seines Falls teilnehmen.
- Mitglieder des Ausschusses sind verpflichtet, über alle Fakten, von denen sie durch die Wahrnehmung ihrer Aufgabe Kenntnis erhalten, Vertraulichkeit zu wahren.
- Der Vorsitzende des Ausschusses hat die Unterlagen über die Geschäfte des Ausschusses und sonstige Informationen über die vom Ausschuss erörterten Fälle sicher aufzubewahren, um Missbrauch vorzubeugen.
- Der Ethikausschuss muss die Arbeit des Untersuchungsbeauftragten hinsichtlich der vermuteten Korruption kontinuierlich überwachen.
ARTIKEL 8
Schlussbestimmungen
- Dieser Kodex ist für alle Mitarbeiter des Konzerns, die bei ihm angestellt sind, und für Personal, das aufgrund eines außerbetrieblichen Arbeitsvertrags für den Konzern tätig ist, verbindlich.
. - Ein Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Kodex kann als Verletzung der aus dem Arbeitsverhältnis hervorgehenden Pflichten angesehen werden.
České Budějovice, 17. Dezember 2018
Mgr. Petr Dvořák, Direktor
SYSTEM FÜR DIE MELDUNG VON VERMUTETER KORRUPTION
System für die Meldung von vermuteter Korruption
Für schriftliche Berichte über vermutetes rechtswidriges Verhalten wurde ein festes, abschließbares Postfach eingerichtet. Die Anschrift lautet Gebäudenr. 2249, Kněžskodvorská, České Budějovice (durch den Gebäudeeingang, an dem Dr. Piskač seine Praxis hat).
Für elektronische Berichte wurde die E-Mail-Adresse korupce@budvar.cz eingerichtet.
Mündliche Berichte können über den für Antikorruptionsfragen eingerichteten Telefonanschluss (mit Anrufbeantworter) eingereicht werden. Die Nummer lautet: 387705158.
Berichte auf die oben genannte Weise können auf Wunsch anonym eingereicht werden. Dem Whistleblower steht das Recht zu, dass seine Identität vertraulich behandelt wird, wenn er darum in seinem Bericht bittet. Der Untersuchungsbeauftragte muss den Bericht prüfen, ohne die Identität des Whistleblowers preiszugeben.
Der Bericht sollte die folgenden Informationen enthalten:
- die Identität der Personen, die des unangemessenen Verhaltens verdächtigt werden, und aller Personen, die an dem unangemessenen Verhalten beteiligt sind oder davon profitieren;
- eine ausführliche und zusammenhängende Beschreibung des unzulässigen Verhaltens, einschließlich des Zeitpunkts;
- konkrete Beweise für das unzulässige Verhalten oder sonstige konkrete Feststellungen, die das vermutete unzulässige Verhalten belegen.
Schutz von Whistleblowern
Kein Bericht über vermutete Korruption, der über das oben beschriebene System eingereicht wird, wird bestraft, selbst nicht auf indirekte Weise. Der Bericht unterliegt dem Grundsatz des Schutzes des Whistleblowers, der Personen unterstützt und schützt, die in gutem Glauben mögliche Korruption oder sonstiges rechtswidriges oder unethisches Verhalten melden. Zum Schutz des Whistleblowers gehört ein System der unparteiischen Untersuchung jeglichen Verhaltens gegenüber Mitarbeitern, das als Bedrohung, Diskriminierung oder Unterdrückung dafür angesehen werden kann, dass ein Bericht über vermutetes Verhalten wie oben dargestellt eingereicht wird. Mitarbeiter, für die im Rahmen der Untersuchung kein Fehlverhalten festgestellt wird, sind ebenfalls zu schützen.
ORGANIGRAMM DES KONZERNS
LISTE DER BERATER
Liste der Berater und Rechtsvertreter zum 1. Januar 2019
Čermák a spol., ID Nr.
. 27109500
JUDr. Jan Kubálek, ID-Nr. 71345574
Dr. Trapl a Partner, ID Nr. 27418049
BDO Audit s.r.o., ID-Nr. 45314381
Ing. Josef Tolar
Korn Ferry s.r.o., ID-Nr. 03430839
Ernst & Young s.r.o., ID-Nr. 26705338
JE GROUP s.r.o., ID-Nr. 03063313
RENOMIA a.s. ID-Nr. 48391301
MOORE STEPHENS s.r.o., ID-Nr. 26402220